Islam in Deutschland
Kopftuch | Minarette | Moscheen Bau | Gebetsruf
Religionsverfassungsrecht
Neutralitätsgebot
Laut Bundesverfassungsgericht muss der Staat „Heimstatt aller Bürger“ sein – unabhängig von ihrem religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis. Der Staat darf sich daher selbst nicht mit einem bestimmten religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis identifizieren. Er muss vielmehr allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften neutral und tolerant gegenüberstehen.
Anders als in anderen Staaten sieht das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland allerdings keine strikte Trennung von Staat und Religion vor. Der Staat wirkt mit Religionsgemeinschaften zusammen – etwa um religiösen Bekenntnisunterricht in den staatlichen Schulen zu organisieren.
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Islamkritik in Deutschland
Der harte Kern der Islamophobie ist rassistisch.
Die Abneigung gegen Ausländer oder anders Aussehende wird gern als Religionskritik ausgegeben, weil man hier in Deutschland bis in bürgerliche und linksliberale Kreise anschlussfähig ist.
FORSA UMFRAGE VON 2019:
Jeder vierte junge Mensch stört sich nach einer Umfrage am Bau von Moscheen in Deutschland. Der Aussage «Mich stört es, dass immer mehr Moscheen in Deutschland gebaut werden» stimmten in der Online-Erhebung des Forsa-Instituts 24 Prozent der Befragten im Alter zwischen 16 und 25 Jahren zu. Die Befragung im Auftrag der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.
EMRK - Europäische Menschenrechtskonvention In Kraft seit 01.11.1998
Art. 9 EMRK
(1) Jedermann hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfaßt die Freiheit des einzelnen zum Wechsel der Religion oder der Weltanschauung sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen öffentlich oder privat, durch Gottesdienst, Unterricht, Andachten und Beachtung religiöser Gebräuche auszuüben.
(2) Die Religions- und Bekenntnisfreiheit darf nicht Gegenstand anderer als vom Gesetz vorgesehener Beschränkungen sein, die in einer demokratischen Gesellschaft notwendige Maßnahmen im Interesse der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung, Gesundheit und Moral oder für den Schutz der Rechte und Freiheiten anderer sind.
